e-EFKA: Anerkennung der OGA-Versicherungszeit (1988-1997)

e-EFKA hat ein Rundschreiben herausgegeben, das eine Bestimmung umsetzt, die es Versicherten ermöglicht, zusätzliche Versicherungszeiten des ehemaligen OGA für den Zeitraum 1988-1997 anzuerkennen. Die Regelung betrifft auch Arbeitnehmer außerhalb des Agrarsektors.
Die Regelung betrifft diejenigen, die im Zeitraum 1988-1997 Beiträge an den Zusatzversicherungszweig der OGA gezahlt haben. Diese Zeit wird nun in die Bestimmungen der aufeinanderfolgenden Versicherung aufgenommen.
Mit der Regelung können Versicherte die Versicherungszeit, die sie in der Zusatzversicherungssparte der Landwirte des ehemaligen OGA erworben haben, berücksichtigen, um sie mit den Bestimmungen zur aufeinanderfolgenden Versicherung bei anderen Hauptversicherungsträgern (FKA) zu berücksichtigen, die nun in e-EFKA integriert wurden.
Schätzungsweise wird es Versicherte geben, die in der Lage sein werden, ihrer Versicherungszeit bis zu einem Jahrzehnt hinzuzufügen, was ihnen ermöglicht, früher in den Ruhestand zu gehen.