Hitzewelle: Aussetzung von Arbeiten im Freien und Lieferdiensten

Die Abteilung für Arbeitsaufsicht (DLI) des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung hat aufgrund der Hitzewelle die Aussetzung von Arbeiten im Freien und Lieferdiensten angekündigt. Die Aussetzungen gelten für:
- Alle schweren und mittelschweren Arbeiten im Freien zwischen 11:00 und 17:00 Uhr.
- Lieferdienste mit zweirädrigen Fahrzeugen (Motorräder, Mopeds, Fahrräder) oder persönlichen Mobilitätsgeräten (Roller, E-Scooter) zwischen 12:00 und 16:00 Uhr.
Die Warnung betrifft das Landesinnere (Gebiete unter 300 Metern Höhe, mehr als 10 Kilometer von der Küstenlinie entfernt) und höhere Berggebiete (Berggebiete über 1150 Metern Höhe).
Die DLI weist darauf hin, dass Arbeitgeber auf der Grundlage der Bestimmungen der Verordnungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 2014, 2020 und 2023 die Temperatur- und Feuchtigkeitsparameter messen und die Arbeit entsprechend anpassen müssen. Es müssen auch Maßnahmen wie Pausen im Schatten, die Bereitstellung von kühlem Wasser und angemessene Kleidung getroffen werden.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung gab bekannt, dass Teams der Abteilung für Arbeitsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Polizei verstärkte Kontrollen durchführen.
Quelle: CNA