Geldautomaten: Gebührenabschaffung ab Montag – Transaktionslimit eingeführt

Ab kommenden Montag werden die Gebühren für Bargeldabhebungen an Geldautomaten griechischer Banken abgeschafft. Gleichzeitig wird eine maximale Gebühr (Obergrenze) von 1,50 € für Abhebungen an Geldautomaten von Drittanbietern festgelegt.
Die am 25. Juli 2025 verabschiedete Verordnung zielt darauf ab, den Bürgern sofortige Erleichterung zu verschaffen. Sie sieht insbesondere Folgendes vor:
- Keine Gebühren für Abhebungen zwischen Banken innerhalb des DIAS-Systems.
- Abschaffung der Gebühren von Drittanbietern mit einer aktienrechtlichen Verbindung zur Bank des Kunden.
- Keine Gebühren in kommunalen Gemeinden mit nur einem Geldautomaten.
- Obergrenze von 1,50 € für Abhebungen an Geldautomaten von Drittanbietern im ganzen Land.
- Kostenlose Kontostandsabfrage für alle.
- Einheitliche Gebühr von 0,50 € für Überweisungen über digitale Kanäle von Drittanbietern.
- Gesetzliche Garantie, dass Banken keine Gebühren für Bargeldabhebungen erheben dürfen.
Minister K. Pierrakakis erklärte, dass dieser Eingriff einen sozialen Charakter habe und ungerechte Gebühren beseitige, wodurch der freie Zugang der Bürger zu ihrem Geld gewährleistet werde.