Maul- und Klauenseuche: Voraussetzung für Entschädigung der Landwirte

Der Beirat für Landwirteentschädigung für Maul- und Klauenseuche setzt seine Arbeit fort, um einen Rahmen für faire und personalisierte Entschädigungen sowie für die Wiederherstellung des Viehbestands zu schaffen.
In einer am Samstag veröffentlichten Erklärung heißt es, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Landwirten für ein effektives Krisenmanagement erforderlich ist, wobei die Anweisungen der zuständigen Behörden, einschließlich der Keulungs- und Probenahmeverfahren, falls erforderlich, vollständig zu befolgen sind.
Es wird klargestellt, dass eine Voraussetzung für die Auszahlung eines Vorschusses der Abschluss der Keulung gemäß den vorgeschriebenen Protokollen ist.
Der Sonderbeirat setzt sich aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Landwirtschaftlichen Forschungsinstituts, der Veterinärdienste, der Ministeriumsverwaltung, der wissenschaftlichen Gemeinschaft, landwirtschaftlichen Organisationen sowie der Rinder-, Ziegen-, Schaf- und Schweinehaltungsbetriebe zusammen.
Ziel ist es, die Betroffenen zu unterstützen und die rasche Reaktivierung der Viehhaltungseinheiten zu fördern.