Maul- und Klauenseuche: Vorauszahlung an Landwirte erst nach Keulung

Der Beratungsausschuss für Landwirteentschädigung für Maul- und Klauenseuche stellt klar, dass Vorauszahlungen an Landwirte erst nach Abschluss der Keulung der Tiere gemäß den festgelegten Protokollen erfolgen.
In einer Erklärung betont der Ausschuss die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit den Landwirten und die Einhaltung der Anweisungen der zuständigen Behörden, einschließlich der Keulungs- und Probenahmeverfahren. Er verurteilt jede Handlung, die gegen die Umsetzung der Gesetzgebung der Europäischen Union verstößt und zur Ausbreitung des Virus beiträgt.
Der spezielle Beratungsausschuss setzt sich aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Landwirtschaftlichen Forschungsinstituts, der Veterinärdienste, der Ministeriumsverwaltung, der wissenschaftlichen Gemeinschaft, der landwirtschaftlichen Organisationen und der Rinder-, Ziegen-, Schaf- und Schweinezucht zusammen. Ziel ist es, die Betroffenen zu unterstützen und die Viehzuchtbetriebe schnell wieder zu aktivieren.
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