Syrischer Asylbewerber bleibt wegen Einbrüchen in Zypern in Haft

Das Berufungsgericht wies den Antrag eines syrischen Asylbewerbers namens M. A. auf Freilassung bis zu seinem Prozess wegen Einbrüchen und Diebstählen ab. Das Bezirksgericht Larnaka hatte seine Inhaftierung angeordnet, eine Entscheidung, die vom Berufungsgericht aufgrund der Fluchtgefahr und der Begehung neuer Straftaten bestätigt wurde.
M. A. wird in vier Anklagepunkten angeklagt: dreimal wegen Einbruchs und Diebstahls in einem Supermarkt, einem Geschäft und einer Cafeteria sowie einmal wegen Weigerung, Fingerabdrücke abzugeben. Laut Anklageschrift wurden Mobiltelefone und etwa 2.100 € gestohlen.
Das Berufungsgericht wies die sechs von der Verteidigung vorgebrachten Berufungsgründe zurück und entschied, dass die ursprüngliche Entscheidung gut begründet und auf konkreten Daten basierte. Das Gericht berücksichtigte das Vorstrafenregister von M.A., das eine kürzliche Verurteilung wegen ähnlicher Straftaten und sechs anhängige Fälle umfasst. Der Anwalt der Republik, An. Gialourou, vertrat den Generalstaatsanwalt in dem Fall.
Das Berufungsgericht bestand aus den Richtern M. Abizas, St. Christodoulidou-Mesiou und I. Stylianidou.