Zypern: Genugtuung nach 17 Jahren im Fall sexueller Belästigung

Der Oberste Gerichtshof von Zypern hat zugunsten einer ehemaligen Gewerkschaftsmitarbeiterin entschieden, die 2008 nach der Meldung sexueller Belästigung entlassen wurde. Die Mitarbeiterin meldete unangemessenes Verhalten eines Gewerkschaftsfunktionärs.
Die Gewerkschaft wies die Beschwerde als 'unbegründet und falsch' zurück und kündigte der Mitarbeiterin. Die entlassene Mitarbeiterin legte beim Arbeitsgericht Berufung ein und argumentierte, ihre Entlassung sei eine Vergeltungsmaßnahme und illegal.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Gewerkschaft ihre Verpflichtung zur Objektivität verletzt habe, da die Untersuchung von einer Stelle durchgeführt wurde, an der ein in den Fall verwickelter Beamter beteiligt war. Er erachtete die Entlassung als rechtswidrig und sprach der ehemaligen Mitarbeiterin eine Entschädigung in Höhe von 37.700 € zu.