Ermittlungsbeamtin sagt im Fall der deutschen Immobilienmaklerin aus: 'Sie wurde nicht unter Druck gesetzt'

Der zweite 'Prozess im Prozess' wurde vor dem Ständigen Strafgerichtshof Nikosia in Bezug auf die Zulässigkeit der Aussage der deutschen Immobilienmaklerin Eva Isabella Künzel fortgesetzt, der vorgeworfen wird, griechisch-zypriotische Immobilien in den besetzten Gebieten usurpiert zu haben, illegale Transaktionen zu fördern und Erlöse aus illegalen Aktivitäten im Zeitraum 2023-2024 zu waschen.
Die Ermittlungsbeamtin, Polizeihauptmeisterin Dimitra Stavrou, sagte aus, dass Künzels Aussage völlig freiwillig war und dass die Angeklagte sich ihrer Rechte voll bewusst war und in keiner Weise unter Druck gesetzt wurde.
Der Prozess wird mit der Vernehmung von Zeugen und der Prüfung von Dokumenten fortgesetzt, wobei die Verteidigung die Herkunft der Fragen an Künzel in Frage stellt.
Der Prozess wird am kommenden Montag, dem 9. November, fortgesetzt.