Polizist wegen sexueller Belästigung inhaftiert, Berufung gescheitert

Das Berufungsgericht hat das ursprüngliche Urteil gegen einen Polizisten bestätigt, der wegen sexueller Belästigung einer Kollegin im Dienst verurteilt wurde. Der Beamte wird eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung verbüßen.
Der Fall betrifft einen Vorfall im März 2018, als der Beamte in der Polizeiakademie Zypern die Taille und das Gesäß seiner Kollegin berührte. Dem waren Nachrichten und Belästigungen vorausgegangen, obwohl die Kollegin dies ablehnte.
Das Berufungsgericht wies die Behauptungen des Beamten zurück, die Aussage sei falsch bewertet und der Fall unzureichend untersucht worden. Es wies auch die Berufungen auf eine Reduzierung oder Aussetzung der Strafe zurück und betonte die Schwere des Vergehens und die Notwendigkeit, solches Verhalten abzuschrecken, insbesondere von Mitgliedern der Polizei.
Das Gericht betonte, dass die Straftaten die Persönlichkeit des Opfers verletzen und dass das Urteil angemessen ist, wobei alle mildernden Umstände berücksichtigt wurden.