Gericht weist Berufung eines Arztes im Fall von unsittlichem Angriff ab

Das Berufungsgericht hat die Berufung eines Arztes zurückgewiesen, der im März 2023 wegen unsittlichen Angriffs zu vier Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der Arzt wurde in vier Fällen von unsittlichem Angriff für schuldig befunden, weil er seine Patientin am selben Tag viermal geküsst hatte. Das Bezirksgericht Nikosia verhängte für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von vier Monaten.
Der Arzt legte beim Berufungsgericht Berufung ein und focht sowohl seine Verurteilung als auch sein Urteil an, während der Generalstaatsanwalt ebenfalls Berufung einlegte und die Urteile als unzureichend erachtete. Die Straftaten ereigneten sich im Jahr 2020, als die 23-jährige Beschwerdeführerin sich für eine Untersuchung einer Anästhesie unterzog. Als sie das Bewusstsein wiedererlangte, bemerkte sie, dass der Arzt mit ihr allein war und sie viermal auf den Mund küsste.
Das Berufungsgericht (Richter Charalambous, Konis und Stylianou) entschied, dass die verhängten Strafen milde waren, unter Berücksichtigung der Erhöhung der vorgeschriebenen Strafe im Jahr 2009 und der vier verschiedenen unsittlichen Angriffe. Das Berufungsgericht wies sowohl die Berufung des Arztes als auch die des Generalstaatsanwalts zurück.