Polizei ermittelt wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche – Meldepflichtverletzung ist eine Straftat

Die Polizei ermittelt nach einer Meldung der Veterinärdienste in einem Fall von Maul- und Klauenseuche. In Larnaka werden Aussagen von Viehzüchtern und Tierärzten zu den Ausbrüchen entgegengenommen.
Laut Polizei stellt die Unterlassung der Viehzüchter, die Veterinärdienste unverzüglich über das Auftreten von Symptomen der Maul- und Klauenseuche zu informieren, eine Straftat dar.
Viehzüchter behaupten, dass Tiere in Oroklini ab dem 14. und 16. Februar Symptome zeigten. Die Möglichkeit, dass die Maul- und Klauenseuche von Tierfutter aus den besetzten Gebieten stammt, wird untersucht.
Gemäß Gesetz 109/2001 sind sowohl Tierärzte als auch Viehzüchter verpflichtet, die Behörden im Falle eines Verdachts oder einer Bestätigung einer meldepflichtigen Krankheit unverzüglich zu informieren.
Die Ermittlungen dauern an.