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Oberster Gerichtshof: Durchsuchung von Bankschließfächern mit Haftbefehl genehmigt

By Staff
Oberster Gerichtshof: Durchsuchung von Bankschließfächern mit Haftbefehl genehmigt
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Der Oberste Gerichtshof hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die es den Strafverfolgungsbehörden mit einem Haftbefehl erlaubt, Bankschließfächer zu durchsuchen, wenn ein hinreichender Verdacht auf einen Zusammenhang mit den gesuchten Beweismitteln besteht.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit einem internationalen Anlagebetrugsfall im Zusammenhang mit Kryptowährungen, bei dem Einzelpersonen angeblich Gelder über Unternehmen in Zypern, Singapur und anderen Ländern veruntreut haben.

Das Gericht wies einen Antrag auf Aufhebung der Durchsuchungsbefehle zurück und entschied, dass genügend Beweise vorliegen, um die Schließfächer mit den Beweismitteln in Verbindung zu bringen, ohne dass in diesem Stadium ein Nachweis von Straftaten erforderlich ist.

Der Fall wurde von Frau Marina Fotiadou und Frau Elena Konstantinou im Namen des Generalstaatsanwalts bearbeitet.

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