Oberster Gerichtshof weist Beschwerde gegen Schiffsarrestbefehl für "BOSPHORUS QUEEN" ab

Der Oberste Gerichtshof wies eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Schiffsarrestbefehls für das unter Panama-Flagge fahrende Schiff "BOSPHORUS QUEEN" in einer Zwischenentscheidung vom 25. Juli 2025 ab.
Der Fall betrifft Schäden, die das Schiff einer Fischfarm in Vasiliko zugefügt hat. Laut dem Urteil kollidierte die "BOSPHORUS QUEEN" am 28. Juni 2025 mit der Fischfarm, zerstörte fünf Käfige vollständig und verursachte erhebliche Schäden an zwei weiteren. Der Gesamtschaden wird auf 2.473.995 € geschätzt.
Die klagenden Unternehmen hatten einen einseitigen Antrag auf Erlass eines Schiffsarrestbefehls gestellt, der am 30. Juni 2025 unter der Bedingung erlassen wurde, dass eine Bankgarantie in Höhe von 3.000.000 € für seine Freilassung hinterlegt wird. Die Beklagten beantragten, die Bankgarantie durch eine Verpflichtungserklärung (Letter of Undertaking, LOU) eines Mitglieds von Lloyd's of London in Höhe von 1.450.000 € zu ersetzen.
Das Gericht wies den Antrag zurück und wies darauf hin, dass die Aufhebung oder Änderung der Bedingungen für die Bankgarantie im Ermessen der Parteien liegt, basierend auf dem Schutz ihrer Interessen. Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass der Antrag aufgrund des Fehlens einer Einigung zwischen den Parteien über die Garantie zurückgewiesen werden sollte.