Hellenic News Portal Logo

Antrag auf Freilassung einer deutschen Immobilienmaklerin vertagt

By Staff
Antrag auf Freilassung einer deutschen Immobilienmaklerin vertagt
Teilen auf:

Die Prüfung des Antrags auf bedingte Freilassung der deutschen Immobilienmaklerin Eva Isabella Künzel, die beschuldigt wird, griechisch-zyprisches Eigentum in den besetzten Gebieten widerrechtlich angeeignet zu haben, wurde vertagt. Der Fall wird vor dem Ständigen Strafgerichtshof von Nikosia verhandelt.

Der Antrag der Verteidigung auf Freilassung der Angeklagten wurde für den 18. März 2026 angesetzt. Bis dahin bleibt die Angeklagte in Haft. Die Verteidigung argumentiert, dass der Antrag aufgrund zusätzlicher Daten auf einer neuen Grundlage gestellt wird.

Die Vertagung wurde beschlossen, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Anna Matthaiou, nicht plädieren konnte. Verteidiger Sotiris Argyrou äußerte sich unzufrieden über die Schwierigkeiten, seine Mandantin in den Zentralgefängnissen zu treffen.

Während des Verfahrens wurde die Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. Der Präsident des Gemeinderats von Agios Ambrosios in Kyrenia, Pantelis Ttofis, sagte aus, dass alle Grundstücke in Agios Ambrosios vor 1974 griechischen Zyprioten gehörten. Ein Polizist sagte über digitale Beweismittel der Kayim Group aus. Die Verteidigung erhob Einspruch gegen Beweismittel aus dem Instagram-Konto der Angeklagten.

Der Prozess wird am 18. März mit der Prüfung des Antrags auf Freilassung fortgesetzt.

Antrag auf Freilassung einer deutschen Immobilienmaklerin vertagt | Hellenic.News