Aussetzung der Anklage im Fall des ehemaligen Freiwilligenkommissars

Die Aussetzung von fünf Anklagepunkten und die Vorlage einer Sachverhaltsdarstellung für die verbleibenden drei Punkte wurde im Fall des ehemaligen Freiwilligenkommissars beschlossen. Die Entscheidung wurde von der Staatsanwaltschaft getroffen, nachdem der Richter vor Verzögerungstaktiken gewarnt hatte.
Laut Aussage vor Gericht erklärte der Vertreter der Anklagebehörde, dass sie zusammen mit der Verteidigung mit zugelassenen Tatsachen vorgehen werde, um die Ladung von Zeugen zu vermeiden. Richterin Νικόλ Γρηγορίου sprach von Verzögerungstaktiken, und die Verhandlung wurde unterbrochen, um der Anklagebehörde Zeit zu geben, über ihre nächsten Schritte zu entscheiden.
Am 29. August wird die Verteidigung auf Strafmilderung für die drei verbleibenden Anklagepunkte plädieren.